KLARHEIT FÜR DEINE ENTSCHEIDUNG
Belege und Steuer
Hier erfährst du, welchen Beleg du erhältst, welche steuerlichen Möglichkeiten bestehen und wie wir mit deiner Unterstützung umgehen.
FÖRDERN MIT KLARHEIT
Wann fällt Umsatzsteuer an?
Entscheidend ist, ob du für deine Zahlung eine Gegenleistung erhältst. Reine Unterstützung und Angebote mit vereinbarten Leistungen werden dabei unterschiedlich behandelt.
REINE UNTERSTÜTZUNGFür andere etwas ermöglichen
Eine freiwillige Geldförderung ohne Gegenleistung unterliegt nicht der Umsatzsteuer. Du unterstützt damit unsere Vorhaben, ohne dafür persönliche Teilnahmevorteile oder Werbung zu erhalten.
Du möchtest so helfen? Frage einen eigenen Betrag an und gib an, dass du ohne Gegenleistung unterstützen möchtest. Wir halten dies vor der Zahlung gesondert mit dir fest.
WORKSHOPVORTEILEUnterstützen und teilnehmen
Die vier buchbaren Förderstufen enthalten Workshoprabatte oder Eintrittskarten. Diese persönlichen Vorteile gehören zum jeweiligen Angebot und werden bei dessen steuerlicher Einordnung berücksichtigt.
Für Bildungsleistungen können eigene Steuerbefreiungen gelten. Die steuerliche Behandlung richtet sich nach dem konkret vereinbarten Angebot.
BILDUNGSPARTNERSCHAFTFördern mit Werbung
Profil, Logo, Link und vereinbarte Werberechte sind Gegenleistungen. Für solche Werbeleistungen gelten die gesetzlichen Umsatzsteuerregelungen.
Im individuellen Angebot nennen wir dir den Gesamtpreis und die angewendete steuerliche Behandlung vor dem Abschluss.
Grundlagen: Leistungen gegen Entgelt (§ 1 UStG).
KLARHEIT VOR DEINER ENTSCHEIDUNG
Was kann ich steuerlich absetzen?
Entscheidend ist die Art deiner Unterstützung – nicht die Förderstufe oder die Höhe des Betrags.
PRIVATPERSONEN
Fördern aus Verbundenheit
Du bist auch ohne Praxis oder Unternehmen herzlich willkommen. Im aktuellen Fördermodell gibt es keine steuerliche Spendenbescheinigung. Reine private Förderzahlungen sind deshalb nicht als Spende absetzbar – auch nicht bei einem höheren Betrag.
Eine Rechnung oder ein Workshopvorteil macht den gesamten Förderbetrag nicht automatisch steuerlich absetzbar.
PRAXEN & UNTERNEHMEN
Fördern mit Werbeleistung
Bei einer Bildungspartnerschaft können die Kosten als Betriebsausgaben berücksichtigt werden, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Dafür vereinbaren und erbringen wir Werbeleistungen, etwa dein verlinktes Unternehmensprofil.
300 € netto sind ein Vorschlag, keine steuerliche Mindestgrenze. Ob der Abzug und gegebenenfalls ein Vorsteuerabzug möglich sind, klärst du mit deiner Steuerberatung.
FÜR ALLE UNTERSTÜTZENDEN
Beleg ist nicht Spendenquittung
Eine Zahlungsbestätigung belegt den Zahlungseingang. Eine Rechnung dokumentiert vereinbarte Leistungen. Beides unterscheidet sich von einer steuerlichen Spendenbescheinigung.
Dein Beleg: Für die online gebuchten Förderstufen erhältst du eine Buchungsbestätigung und den zugehörigen Beleg per E-Mail von der College Sutherland GmbH. Das ist keine steuerliche Spendenbescheinigung. Eine reine Förderung ohne Gegenleistung und ein Angebot mit persönlichen Vorteilen werden steuerlich unterschiedlich behandelt. Eine persönliche steuerliche Absetzbarkeit ist mit dem Beleg nicht zugesichert.
Grundlagen zum Nachlesen: Spendenabzug (§ 10b EStG) und Sponsoring als Betriebsausgabe (BMF). Eine steuerliche Ersparnis können wir nicht pauschal zusagen.